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   KG, 04.04.2000 - 1 W 3052/99   

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https://dejure.org/2000,6743
KG, 04.04.2000 - 1 W 3052/99 (https://dejure.org/2000,6743)
KG, Entscheidung vom 04.04.2000 - 1 W 3052/99 (https://dejure.org/2000,6743)
KG, Entscheidung vom 04. April 2000 - 1 W 3052/99 (https://dejure.org/2000,6743)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 900
  • FGPrax 2000, 155
  • BB 2000, 998
  • NZG 2000, 650 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 28/08

    Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine GmbH: Statthaftigkeit der

    Ausnahmsweise ist der Nachtragsliquidator aber selbst beschwerdebefugt, wenn die Bestellung - wie hier -gegen seinen erklärten Willen erfolgt, weil das Gericht eine Verpflichtung zur Übernahme des Amtes annimmt (vgl. KG NJW-RR 2001, 900 zum Notgeschäftsführer).
  • OLG München, 11.09.2007 - 31 Wx 49/07

    Bestellung eines Notgeschäftsführers

    Da keine gesetzliche Verpflichtung zur Annahme des Amts eines gerichtlichen Notgeschäftsführers besteht (vgl. KG NJW-RR 2001, 900/901 m.w.N.), ist es zweckmäßig und geboten, dass das Gericht vor der Bestellung einer Person zum Notgeschäftsführer klärt, ob Bereitschaft zur Übernahme des Amtes besteht.
  • OLG Dresden, 11.12.2001 - 2 W 1848/01

    Bestellung; Geschäftsführer; Notgeschäftsführer; GmbH; Klage; Besonderer

    Keiner abschließenden Entscheidung bedarf dabei, wie sich § 57 ZPO und § 29 BGB analog zueinander bei einem von einer prozessunfähigen juristischen Person betriebenen Aktivprozess oder bei Rechtsstreitigkeiten zwischen der juristischen Person und ihren Mitgliedern bzw. Gesellschaftern verhalten (vgl. BayObLGZ 1998, 179 [184]; OLG Zweibrücken ZIP 2001, 973 [974]; KG BB 2000, 998 [999]; Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., § 29 Rn. 8) .

    c) Die gegenteilige Sicht (vgl. BayObLGZ 1998, 179 [184]; KG BB 2000, 998 [999]; Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., § 29 Rn. 8; jeweils m.w.N.) vermag hingegen nicht aufzuzeigen, welche Vorteile die gerichtliche Einsetzung eines Vertretungsorganes mit sich bringen soll.

  • OLG Dresden, 10.08.2005 - 2 U 290/05

    Bestellung eines Prozesspflegers bei einer von einem Insolvenzverwalter geführte

    Diese - auf die Führung des vorliegenden Passivprozesses beschränkte - Beschneidung der statuarischen und normativen Befugnisse des Vorstandes ist aber in der Eingriffsintensität dennoch geringer als eine nach § 104 Abs. 1 AktG erfolgende gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsrats, dem dann alle organschaftlichen Befugnisse zukämen (tendenziell wie hier: OLG Zweibrücken ZIP 2001, 973 [975]; OLG Stuttgart MDR 1996, 198; Münchener Kommentar/Reuter, BGB, 4. Aufl., § 29 Rn. 11; Erman/H.P. Westermann, BGB, 10. Aufl., § 29 Rn. 2; speziell für Insolvenzverfahren: Kulzer, ZIP 2000, 654 [655]; zum entsprechenden Willen des historischen Gesetzgebers: Mugdan, Die gesammelten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch des Deutschen Reiches, I. Band, S. 407; tendenziell a.A.: BayObLGZ 1998, 179 [184]; KG BB 2000, 998 [999]; Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., § 29 Rn. 8 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2016 - 3 Wx 35/16

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die gerichtliche Bestellung eines Notvorstandes

    Das ist bei einer Bestellung zum Notvorstand der Fall, weil der Bestellte die Annahme dieses Amtes ohne Begründung ablehnen kann (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 419 f. zum Liquidator sowie KG NJW-RR 2001, 900 ff. zum Notgeschäftsführer).
  • OLG Frankfurt, 09.01.2001 - 20 W 421/00

    Handelsregisterverfahren: Voraussetzungen einer Notgeschäftsführerbestellung für

    Im vorliegenden Falle sind beide Gesellschafter zur Übernahme des Geschäftsführeramtes nicht bereit und können hierzu vom Gericht jedenfalls in einer Mehrpersonengesellschaft auch nicht im Wege der Bestellung als Notgeschäftsführer zwangsweise verpflichtet werden (vgl. hierzu KG FGPrax 2000, 155, 156; BayObLGZ 1980, 306/313; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 996/997; Scholz/Schneider, a.a.0., § 6 Rn. 42; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Aufl., vor § 35 Rn. 23; Bartl/Fichtelmann, a.a.0., § 35 Rn. 30; Fuhrmann/Koppensteiner/Rasner, a.a.0., § 35 Rn. 64).
  • OLG Zweibrücken, 12.04.2001 - 3 W 23/01

    Insolvenz - Bestellung eines Notgeschäftsführers - dringender Fall -

    a) Im Ausgangspunkt gehen die Vorinstanzen mit Recht davon aus, dass das Gericht am Sitz des Handelsregisters nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Literatur auf Antrag eines Gesellschafters in entsprechender Anwendung von § 29 BGB für eine GmbH einen Notgeschäftsführer bestellen kann (vgl. BayObLG Rpfleger 1996, 114; NJW-RR 1998, 1254; NJW-RR 1999, 1259, 1260; OLG Düsseldorf FG-Prax 1997,, 157; OLG Hamm NJW-RR 1996, 996; KG BB 2000, 998 jew. m.w.Nw.) Voraussetzung für eine Bestellung ist, dass ein für die organschaftliche Vertretung der GmbH unentbehrlicher Geschäftsführer fehlt oder aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen an der Geschäftsführung gehindert ist.
  • ArbG Freiburg, 29.10.2007 - 2 Ca 478/04

    Bestellung eines Prozesspflegers nach § 57 ZPO

    Bereits dieser Wille dürfte der Auffassung entgegen stehen, die Bestellung eines besonderen Vertreters sei gegenüber der Bestellung eines Notgeschäftsführers subsidiär (so aber BayOblG München 12.8.1998 - 3Z BR 456/97 ua. - NJW-RR 1999, 1259; KG Berlin 4.4.2000 - 1 W 3052/99 - BB 2000, 998).
  • OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 20 W 280/05

    Gesellschaftsrecht: Voraussetzungen der Bestellung eines Notgeschäftsführers für

    Da keine gesetzliche Verpflichtung zur Annahme des Amtes eines gerichtlichen Notgeschäftsführers besteht (vgl. BGH GmbHR 1985, 149; KG FGPrax 2000, 155 m.w.N.; Balser/ Bokelmann/Piorreck, Die GmbH, 13. Aufl., Rn. 213) ist es zweckmäßig und geboten, dass das Registergericht vor der Bestellung einer Person zum Notgeschäftsführer klärt, ob Bereitschaft zur Übernahme des Amtes besteht (vgl. BayObLG DB 1975, 1500; Keidel/Stoeber, Registerrecht, 5. Aufl., Rn. 759; OLG Hamm FGPrax 1996, 70).
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